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Die Google Search Console – was kann sie und wie richte ich sie ein?

01Jul2021
I-Pad mit Google-Logo im Display und beiliegender mobiler Tastatur liegt auf holzfarbenem Schreibtisch

Sie können viel dafür tun, um die technische Performance Ihrer Website / Ihres Shops zu verbessern. Im Netz tummeln sich jede Menge Analyse-Tools, mit denen Sie Ihre Domain per Quickcheck auf Probleme untersuchen können. Ein probates Mittel für den Anfang. Aber da geht noch mehr! Heute stellen wir Ihnen den Mercedes unter den Tools zur Analyse und Überwachung Ihrer Website vor: die Google Search Console. 

Inhaltsverzeichnis:

Was ist die Google Search Console?

Früher hieß die Google Search Console „Google Webmaster Tool“. Sie wird auch heute noch häufig so bezeichnet und ist zur Freude aller Webmaster kostenlos. Dahinter steckt ein ausgeklügeltes System, das die Sicht der Suchmaschine (Google) auf die Website oder den Shop simuliert. Die Search Console sammelt unter anderem Daten des organischen Traffics und ermöglicht die Überprüfung von Fehlern im Quellcode der Seite, in der Sitemap, bei internen Links oder in der URL-Struktur. Wer seinen Onlineauftritt mit ihr verknüpft, kann dessen Sichtbarkeit im Netz durch Optimierungen stark verbessern und damit mehr Traffic generieren.

Welche Daten sammelt die Google Search Console?

Die Google Search Console fragt zum Beispiel funktionelle Daten Ihrer Seite ab und übermittelt sie an Google. Daneben analysiert sie auch Suchanfragen oder beantragt die Indexierung von Seiten. Besonderes Merkmal der Google Search Console ist die Mittlerfunktion zwischen Ihrer Domain und Google. Wie ein Hol- und Bringdienst steht sie im ständigen Austausch mit der Suchmaschine, indem sie sowohl Daten einholt als auch ausliefert.
 

Funktionelle Daten (Analyse und Optimierung)

Die Google Search Console übermittelt alle URLs einer Domain an Google, indem sie eine Sitemap mit allen Unterseiten einreicht. Das erhöht die Chance, das auch schwer zugängliche Seitenelemente von Google gecrawlt (= gelesen / gesichtet) werden. Auch separate Bild- oder Video-Sitemaps können hinterlegt werden. Vor der Einreichung werden die Daten allerdings erst einmal auf etwaige Fehler untersucht. Themen wie die Barrierefreiheit der Inhalte (responsive Webdesign) sind Teil dieser Analyse. Nach der Analyse und etwaigen Optimierungen erfolgt die Beantragung der Indexierung.
Spannend ist in diesem Zusammenhang der sogenannte robots.txt-Tester. Er simuliert die Reaktionen Googles auf die eingereichte Sitemap bzw. auf die von Ihnen erteilten Crawling-Anweisungen in Ihrer robots-txt-Datei.

Nachgefragt: Was ist eine Robots-txt-Datei?

Die robots-txt ist eine Textdatei, die Sie aus SEO-Gründen für Ihre Website oder Ihren Shop anlegen (lassen) sollten. In dieser Datei können Sie den Google Bot (= Crawler) anweisen, wie er mit den Inhalten der jeweiligen URL verfahren soll, also ob er Inhalte lesen darf oder nicht. Mit einem Disallow-Eintrag können Sie Leseverbote für Verzeichnisse oder Dateinamen erteilen. Wichtig: Die robots.txt schützt Ihre Webseite nicht vor dem Zugriff durch Robots oder Personen. Sie können lediglich das Erscheinen in den Suchergebnissen steuern und den Robots Anweisungen geben, was gelesen werden darf und was nicht. 


Statistische Daten

Ähnlich wie Google Analytics sammelt auch die Google Search Console Daten zu den Suchanfragen, bei denen die hinterlegte Webseite in den Suchergebnissen erschienen ist. Dabei werden Klicks gezählt, die Keyword Rankings näher betrachtet und die sogenannte CTR-Rate (= Click-Through-Rate) überprüft. Weitere statistische Daten geben Auskunft über etwaige Crawling-Fehler (Suchanfragen führen auf die 404-Seite) oder über den Indexierungsstatus der Seite.

Nachgefragt: Was ist die Click-Through-Rate (CTR)?

Für Kenner: Die CTR beschreibt das Verhältnis zwischen angezeigten und tatsächlich geklickten Snippets oder wie man auf SEO sagen würde: zwischen Impressionen und Klicks. Das gibt Ihnen als Webmaster Aufschluss darüber, wie gut Ihre Snippets in der SERP performen.

Für Einsteiger: Ich sehe was und klick es nicht … das würde eine schlechte Click-Through-Rate bedeuten. Die Click-Through-Rate bezieht sich nämlich auf die Vorschau des Inhalts einer Webseite in den Suchergebnissen (= Snippets), die Sie für die einzelnen Unterseiten Ihres Shops oder Ihrer Website erstellt haben. Wenn Nutzer einen Suchbegriff eingeben und in der Google-Trefferliste auf Ihre Seite stoßen, aber nicht zu Ihnen weiternavigieren, ist das ein Indiz dafür, die Snippets zu optimieren und somit auch die Click-Through-Rate, also das Verhältnis zwischen angezeigten und angeklickten Suchtreffern, zu verbessern. 


Crawling

Beim Crawling (zu Deutsch „kriechen“) fährt Google sozusagen über die Website und merkt auf, wenn Aktualisierungen wie neu hinzugekommene Inhalte oder Seiten gefunden werden. Google Crawler sind regelmäßig unterwegs, um etwaige Aktualisierungen festzustellen und zu speichern. Die Begriffe "crawlen" und "indexieren" werden übrigens oft gleichbedeutend verwendet, obwohl es sich um unterschiedliche (wenn auch eng miteinander verbundene) Prozesse handelt. Denn, klar, die Ergebnisse des Crawlings schlagen sich in der Indexierung nieder.

Indexierung 

Eine Seite gilt als von Google indexiert, wenn sie vom Google-Crawler ("Googlebot") aufgerufen, auf Inhalt und Bedeutung hin analysiert und im Google-Index gespeichert wurde. Indexierte Seiten können in den Google-Suchergebnissen angezeigt werden, sofern sie nicht gegen die Richtlinien für Webmaster von Google verstoßen. Während die meisten Seiten vor der Indexierung gecrawlt werden, indexiert Google einige Seiten auch ohne Zugriff auf den Inhalt, beispielsweise wenn eine Seite durch eine robots.txt-Anweisung blockiert wird. Kommt es bei der Indexierung zu Problemen oder Fehlern, benachrichtigt Google den Website-Betreiber über die in der Google Search Console hinterlegte Mail-Adresse.

Google Search Console einrichten. So geht’s

Für Kenner: Weiter unten haben wir die folgenden Schnitte in einer übersichtlichen Quicklist zusammengefasst. 

Schritt 1: Konten anlegen und Anmeldung starten

Falls Sie noch kein Google-Konto haben, können Sie über diesen Link eines einrichten. Das Konto ist Voraussetzung für die Nutzung aller weiteren Google Tools. Wenn Sie Google Analytics nutzen möchten, bietet es sich an dieser Stelle an, auch gleich ein Google-Analytics-Konto einzurichten. Über dieses können Sie nämlich auch die Google Search Console verwalten. Im nächsten Step geht’s je nach gewähltem Weg vom Google-Konto oder vom Analytics-Konto aus in die Google Search Console. Dort einfach auf “Starten” klicken. 

Schritt 2: Property festlegen

Sie sind jetzt in der Search Console und müssen zuerst die URLs (hier „Properties“) hinterlegen, die von der Search Console untersucht werden sollen. Das ist in der Regel die URL Ihrer Website oder Ihres Shops. Sie können entweder die komplette Domain (= „Domain-Property“) oder einzelne Verzeichnisse der Seite (= „URL-Präfix-Properties") anlegen. Mit Eingabe der URLs und Klick auf „Property hinzufügen“ ist dieser Schritt auch schon erledigt.

Schritt 3: Verifizierung beantragen

Jetzt wird’s ein bisschen sportlicher. Im nächsten Schritt müssen Sie Ihre Identität als Seitenbetreiber unter Beweis stellen. Je nach Art der Property und je nach Website-/Shopsystem gibt es unterschiedliche Verfahren, um diesen Vorgang abzuwickeln. 

Verifizieren einer Domain-Property: Bei einer kompletten Domain-Property erfolgt die Verifizierung über einen sogenannten DNS-Datensatz. Dieser Datensatz variiert je nach Hosting-Anbieter, von denen zum Glück sehr viele direkt in der Search Console hinterlegt sind. Klicken Sie einfach auf den jeweiligen Hosting-Anbieter und dann auf „Bestätigung starten“. Damit werden Sie zu Ihrem Anbieter weitergeleitet und können sich dort anmelden. Die Übermittlung des Datensatzes erfolgt dann automatisch und die Verifizierung wird durch Ihren Host durchgeführt und bestätigt. 
Sollte Ihr Host nicht in der Liste zu finden sein, folgen Sie bitte der Anleitung für alle DNS-Anbieter. Sie erhalten dann einen Eintrag im txt-Format, den Sie an Ihren Host weitergeben müssen. Das geht entweder online, indem Sie sich bei Ihrem Host einloggen und den Text selbst im Bereich der DNS-Einträge hinterlegen, oder (für Einsteiger besser), indem Sie beim Host anrufen und erfragen, wie Sie konkret vorgehen sollen.

Verifizieren einer URL-Präfix-Property: Wenn Sie eine URL-Präfix-Property verifizieren möchten, gibt es verschiedene Möglichkeiten die Inhaberschaft zu bestätigen:

  • HTML-Datei (von Google empfohlen). Die HTML-Datei wird Ihnen von der Google Search Console zur Verfügung gestellt. Ihre Aufgabe besteht nun darin, diese Datei in Ihre Website einzubinden. Das geht so: Nachdem Sie die Datei heruntergeladen haben, können Sie diese über einen FTP-Client wie Filezilla ins Hauptverzeichnis (= auch „Root-Verzeichnis“) Ihrer Seite legen. Google liest die Datei dann automatisch aus und die Verifizierung wird bestätigt. Der Vorteil bei dieser Methode liegt darin, dass die Bestätigung auch bei etwaigen Änderungen an der Webseite oder bei dem Provider nicht verloren geht.
  • HTML-Tag Der HTML-Tag (= ein kleiner Codeschnipsel mit Metainformationen). Ihn stellt die Search Console bereit. Sie müssen ihn kopieren und in den HTML-Code der Startseite zwischen <head> und </head> einbinden (also in die Hauptquelldatei, die „index.html“ oder „index.php“). Auch bei dieser Methode brauchen Sie einen FTP-Zugang.
  • Google Analytics: Wenn Sie Google Analytics bereits eingerichtet haben (Voraussetzung ist die Einrichtung über dasselbe Google-Konto), ist diese Verifizierungsmethode möglich. Hierbei erfolgt die Bestätigung über den für Google Analytics eingebundenen Tracking-Code auf der Website.
  • Google Tag Manager:  Wenn Sie den Google Tag Manager bereits eingerichtet haben (Voraussetzung ist die Einrichtung über dasselbe Google-Konto), ist die Bestätigung über den eingebundenen Tag-Manager-Code möglich.

Schritt 4: Einstellungen vervollständigen

Nach der Bestätigung der Verifizierung (kann je nach Methode und Host etwas dauern) ist die Google Search Console prinzipiell einsatzbereit. Einige wenige weitere Einstellungen müssen Sie aber noch vornehmen.

Zunächst sollten Sie mit „URL prüfen“ checken, ob die URL auch wirklich bei Google zu finden ist. Dazu geben Sie einfach die Domain Ihrer Website oben in die Suchleiste der Search Console ein und drücken Enter. Dann rechts auf „test live URL“ klicken. Nach diesem Check und bei erkannter URL gibt Ihnen die Search Console die Möglichkeit, auf „Indexierung beantragen“ zu klicken. Führen Sie auch diesen Schritt aus und beantragen Sie damit automatisch die Indexierung Ihrer Seite bei Google. 

Mit dem „robots-txt-Tester“ sollten Sie nun prüfen, ob alle Seiten korrekt gelesen werden dürfen bzw. ob alle Disallow-Bereiche korrekt hinterlegt sind. 

Damit der Googlebot Ihre Seite wie gewünscht scannt, müssen Sie außerdem in Ihre gewünschte Property gehen und im Menü links zu „Index > Sitemaps“ wechseln. In das freie Feld hinter Ihrer Hauptdomain fügen Sie bitte die Sitemap-URL ein, z. B. „sitemap.xml“, und klicken Sie auf „Senden“. Den Rest übernimmt die Search Console für Sie. Sollte Google Probleme beim Lesen der Sitemap feststellen, werden Ihnen diese hier angezeigt.

Google Search Console einrichten – Quicklist

  • Art der Website-Property festlegen (URL-Präfix-Property oder Domain-Property)
  • Properties (also die konkret zu prüfenden Domains / URLs) hinterlegen 
  • Bestätigungsmethode wählen (und Verifizierungsmethode festlegen): Bei Domain-Property über DNS-Eintragungsbestätigung, bei URL-Präfix-Property über DNS-Eintragungsbestätigung, HTML-Datei-Einbindung, HTML-Tag-Einbindung oder über weitere Google Tools wie Google Analytics oder Google Tag Manager)
  • Bestätigung der Verifizierung abwarten
  • Einstellungen vervollständigen (URL prüfen, Indexierung beantragen, Sitemap einreichen, mit dem robots.txt-Tester alles einmal prüfen)
     

Google Search Console: DSGVO

Was gibt es bei der Google Search Console DSGVO-seitig zu beachten? Dazu sei erst einmal gesagt, dass die Search Console die Website nicht direkt trackt und somit keine personenbezogenen Daten gespeichert werden. Demnach müsste die Verwendung dieses Webmaster Tools auch nicht in der Datenschutzerklärung erwähnt werden. Da die Gesetzeslage aber immer noch sehr volatil ist, weil die Auslegung der neuen DSGVO in einigen Bereichen alles andere als einfach ist, empfehlen wir die Information über die Verwendung des Tools in der Datenschutzerklärung.

Bildquelle: © Firmbee, Pixabay