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Förderungen


Mit drei starken Förderern bringen wir Sie zum Unternehmenserfolg! Gern beantragen wir die Fördergelder für Ihre Marketing- und Digitalisierungsprojekte. Entlasten Sie Ihr Marketingbudget und profitieren Sie von den attraktiven Förderprogrammen. Wir beraten Sie gern.

zum Studio1® Förderflyer

go-digital

Das Förderprogramm „go-digital“ wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ins Leben gerufen. Konkret gefördert werden Beratungsleistungen und Umsetzungskonzepte in den drei Bereichen IT-Sicherheit, Digitale Markterschließung und Digitalisierte Geschäftsprozesse. Studio1® ist ein autorisiertes Beratungsunternehmen im Förderprogramm go-digital für alle drei Module. Das Angebot richtet sich an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) einschließlich Handwerksbetriebe. Mit uns als Experten an Ihrer Seite sparen Sie bei der Planung Ihres nächsten Digitalisierungsprojektes bis zu 50 % Ihrer externen Aufwände. 

Was wird beim Programm „go-digital“ konkret gefördert?

Es wird ein Beratertagessatz von maximal 1.100 Euro ohne Mehrwertsteuer mit 50 Prozent gefördert. Die maximale Anzahl an Beratertagen beläuft sich auf 30 Tage. Die Beratungsleistung muss innerhalb von sechs Monaten ab dem Erhalt des Förderbescheides durchgeführt werden.

Neu! Förderung Homeoffice

Das Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie „go-digital“ unterstützt ab sofort auch IT-Dienstleistungen, die die Einrichtung von Homeoffice-Plätzen zum Ziel haben. Hierzu zählt laut Angaben des BMWi vor allem der Aufbau sowie das Einrichten der zugehörigen Hardware. Software, die dabei zum Einsatz kommt und über die gängigen Standards hinausgeht, ist ebenfalls förderfähig. Bei Interesse nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir organisieren alles rund um die Förderung.

Fördervoraussetzungen go-digital

  • Sie dürfen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht mehr als 100 Mitarbeiter beschäftigen 
  • Ihr letzter Jahresumsatz (oder Jahresbilanzsumme) darf die 20-Millionen-Euro-Marke nicht überschritten haben (Achtung: Umsätze und Mitarbeiterzahlen eventueller Partnerunternehmen oder „verbundener Unternehmen“ zählen ebenfalls)
  • Sie besitzen eine Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung 
  • Sie haben eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Deutschland 

mehr zu go digital

RKW Thüringen

Die Förderprogramme des RKW-Thüringen unterstützen Sie als Gründer oder Bestandsunternehmer bei Ihren Marketing- und IT-Projekten. Hierbei werden Beratungen gefördert, die Strategien zum Aufbau bzw. für eine nachhaltige positive Entwicklung und Sicherung von KMU vermitteln, insbesondere Beratungen zu Produktportfolio, Marktanalysen und Marketing sowie Strategien und Geschäftsideen.

Wir, als akkreditierte Berater des RKW Thüringen, stehen Ihnen sowohl bei der Gründerrichtlinie als auch bei der Beratungsrichtlinie tatkräftig zur Seite.

 

 

Thüringer Gründerrichtlinie: Das Programm bezuschusst Gründer mit bis zu 70 % Anteil an externen Beraterkosten. Gefördert wird zum Beispiel die Beratung bei der Erstellung von Marktanalysen. 

Thüringer Beratungsrichtlinie: Hier gibt es unter anderem bis zu 400 Euro/Tag Zuschuss zum Beraterhonorar. Gefördert wird unter anderem die Beraterleistung bei der Entwicklung einer Marketingstrategie.

Fördervoraussetzungen RKW Thüringen

  • Sie befinden sich als natürliche Person in der Gründung oder in Unternehmensübernahme in Thüringen 
  • Sie waren bisher noch nicht wirtschaftlich oder selbstständig tätig 
  • Sie haben als bereits etabliertes KMU einen Sitz, eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Thüringen

mehr zur RKW-Förderung Thüringen

RKW Hessen

Design-, Digitalisierungs- und Gründungsberatung: Hier bekommen Sie zum Beispiel die Beratung für Ihre Gründung mit 423 bzw. 528 Euro/Beratungstag bezuschusst.

mehr zur RKW-Förderung Hessen

 

Fördervoraussetzungen RKW Hessen

Die Voraussetzungen für die Förderprogramme des RKW Hessen variieren je nach Art der Beratungsförderung.

Thüringer Aufbaubank

Wenn Sie Ihre Arbeits-, Organisations- und Kommunikationsprozesse durch innovative digitale Systeme optimieren möchten, empfehlen wir Ihnen die Fördermöglichkeiten der Thüringer Aufbaubank. Im Rahmen der sogenannten FTI-Richtlinie (Richtlinie zur Förderung von Forschung, Technologie und Innovation) werden Beratungen für derartige Projekte über den „Innovationsgutschein E (Gutschein für Prozess- und Organisationsinnovationen)“ mit maximal 20.000 Euro gefördert.

Wie sind die Förderkonditionen? 

  • Das Angebot richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus dem Bereich der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige freier Berufe mit Betriebsstätte in Thüringen
  • Die maximale Förderquote beträgt 50 %
  • Fördergegenstand sind Prozess- und Organisationsinnovationen
  • Förderfähig sind Aufträge und Dienstleistungen
  • Die Laufzeit beträgt max. 18 Monate
  • Die Förderung erfolgt auf Basis der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)
  • Der maximale Zuschuss beträgt 20 T€

Wer bekommt den Innovationsgutschein E?

Beratungsfeld Prozessinnovation

Laut Thüringer Aufbaubank kommt die Förderung bei der Anwendung einer neuen oder wesentlich verbesserten Methode für die Produktion oder der Erbringung von Leistungen einschließlich wesentlicher Änderungen bei den Techniken, den Ausrüstungen oder der Software für Sie infrage. 

Beratungsfeld Organisationsinnovation

Laut Thüringer Aufbaubank kommt die Förderung bei der Anwendung neuer Organisationsmethoden in den Geschäftspraktiken, den Arbeitsabläufen oder Geschäftsbeziehungen Ihres Unternehmens für Sie infrage.

Unser Tipp: Auch die Einstellung von innovativem Personal zur Umsetzung Ihrer Projekte kann von der Thüringer Aufbaubank gefördert werden.

mehr zu Förderungen der Thüringer Aufbaubank

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