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Gesetz zur Barrierefreiheit im Web

BFSG tritt in Kraft

mit Studio1® und Eye Able® zum barrierefreien B2C-Shop!


Zum 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verbindlich in Kraft und bringt wichtige Verpflichtungen für Unternehmen mit sich. Unter anderem müssen Online-Auftritte barrierefrei gestaltet werden, zum Beispiel dahingehend, dass sie für Vorleseprogramme für Blinde auslesbar sein müssen oder dass ein ausreichender Kontrast zwischen Schrift und Hintergrund gegeben sein sollte.Ziel des Gesetzes ist es, digitale Angebote für alle Menschen zugänglich zu machen – auch für solche mit Einschränkungen. Mit Studio1® und unserem Partner Eye-Able® prüfen wir Ihren Onlineauftritt auf Gesetzeskonformität und setzen die neuen Vorgaben auf Wunsch auch praktisch um – vom Content über das Design bis zur Programmierung und Implementierung!
 

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Wen betrifft das BFSG?

Das Gesetz betrifft in erster Linie B2C-Webshops und Websites mit Verkaufs- oder Buchungsfunktionen. Reine B2B-Angebote oder präsentierende Websites wie Blogs oder Informationsseiten ohne direkte Transaktionsmöglichkeiten sind von den Regelungen nicht betroffen. Ausnahmen gelten für Kleinstunternehmen, die weniger als 10 Mitarbeitende beschäftigen und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von maximal 2 Millionen Euro nicht überschreiten. 

Sie müssen also handeln, wenn Sie:

  • Einen Onlineshop betreiben und an Endverbraucher (B2C) verkaufen
  • Eine Website mit Verkaufs- oder Buchungsfunktionen betreiben 
  • Produkte oder Dienstleistungen online an Endverbraucher verkaufen und mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigen ODER einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von maximal 2 Millionen Euro überschreiten

Wer nicht handelt, begeht nach § 37 Abs. 1 Nr. 8 BFSG eine Ordnungswidrigkeit, der im schlimmsten Fall mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro begegnet werden kann.

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Wie wird das BFSG technisch umgesetzt?

Die Umsetzung des BSFG sollte nach den offiziellen Richtlinien des internationalen Standards „Web Content Accessibility Guidelines“ erfolgen. Um herauszufinden, ob oder welche dieser Kriterien Sie bereits erfüllen, stellen Sie sich bitte folgende Fragen:

  • Ist mein Shop auch per Tastatur anstatt per Maus bedienbar?
  • Sind ausfüllbare Formularfelder verständlich beschriftet und ausreichend erklärt?
  • Kann die Textgröße geändert werden?
  • Sind Zeichen- und Zeilenabstände ohne Verlust von Inhalt anpassbar?
  • Haben multimediale Inhalte Untertitel?
  • Sind multimediale Inhalte pausier-, beend- und ausblendbar?
  • Sind Überschriften und Beschriftungen aussagekräftig und verständlich?
  • Sind interaktive Elemente (beispielsweise Buttons, Schaltflächen, Menüs) durch assistive Technologien (Vorleseprogramme für Blinde) auslesbar?

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Pflicht oder Chance?

Digitale Barrierefreiheit nützt allen: Sie verbessert die Nutzererfahrung, stärkt die Sichtbarkeit und sorgt für echte Teilhabe. Deshalb sollte jede Website für alle zugänglich sein – nicht nur, weil es Vorschrift ist, sondern weil es richtig ist.

Markus Siebert, Supervisor Web | E-Commerce

Antworten auf häufig gestellte Fragen

1. Betrifft das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz auch B2B-Shops?

Nein. Das BFSG gilt nur für B2C-Webshops und Websites mit Verkaufs- oder Buchungsfunktionen. Reine B2B-Seiten oder Informationsseiten ohne Transaktionsmöglichkeit sind nicht betroffen.

3. Wie kann ich meinen Shop auf BFSG-Konformität prüfen lassen?

Fragen Sie die Prüfung einfach über unser Kontaktformular an. Wir analysieren Ihren Shop und setzen auf Wunsch auch erforderliche Anpassungen in Design, Content und Programmierung um. Tipp: Auf dieser Seite können Sie zunächst selbst herausfinden, wo Sie stehen und was Sie tun können, um Ihre Seite zu optimieren. 

4. Welchen Sinn hat das neue Gesetz?

Die Investition in Barrierefreiheit ermöglicht allen Menschen Teilhabe. Sie haben aber auch etwas davon: Barrierefreiheit erschließt neue Zielgruppen, verbessert Ihr SEO-Ranking und steigert die Conversion-Rate.

5. Welche Hilfsmittel nutzen Menschen mit Behinderungen, um Onlineshops zu besuchen?

Meist werden Screenreader (Bildschirmlesegeräte), Spracherkennungssoftware und Tastatursteuerung anstelle einer Maus genutzt.

6. Bis wann muss mein Onlineshop barrierefrei sein?

Die gesetzliche Frist für die barrierefreie Gestaltung von Onlineshops endet am 28. Juni 2025. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle betroffenen E-Commerce-Plattformen die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) erfüllen.

Nehmen Sie Kontakt auf und lassen Sie sich beraten!

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