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Zum 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verbindlich in Kraft und bringt wichtige Verpflichtungen für Unternehmen mit sich. Unter anderem müssen Online-Auftritte barrierefrei gestaltet werden, zum Beispiel dahingehend, dass sie für Vorleseprogramme für Blinde auslesbar sein müssen oder dass ein ausreichender Kontrast zwischen Schrift und Hintergrund gegeben sein sollte.Ziel des Gesetzes ist es, digitale Angebote für alle Menschen zugänglich zu machen – auch für solche mit Einschränkungen. Mit Studio1® und unserem Partner Eye-Able® prüfen wir Ihren Onlineauftritt auf Gesetzeskonformität und setzen die neuen Vorgaben auf Wunsch auch praktisch um – vom Content über das Design bis zur Programmierung und Implementierung!
Das Gesetz betrifft in erster Linie B2C-Webshops und Websites mit Verkaufs- oder Buchungsfunktionen. Reine B2B-Angebote oder präsentierende Websites wie Blogs oder Informationsseiten ohne direkte Transaktionsmöglichkeiten sind von den Regelungen nicht betroffen. Ausnahmen gelten für Kleinstunternehmen, die weniger als 10 Mitarbeitende beschäftigen und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von maximal 2 Millionen Euro nicht überschreiten.
Sie müssen also handeln, wenn Sie:
Wer nicht handelt, begeht nach § 37 Abs. 1 Nr. 8 BFSG eine Ordnungswidrigkeit, der im schlimmsten Fall mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro begegnet werden kann.
Die Umsetzung des BSFG sollte nach den offiziellen Richtlinien des internationalen Standards „Web Content Accessibility Guidelines“ erfolgen. Um herauszufinden, ob oder welche dieser Kriterien Sie bereits erfüllen, stellen Sie sich bitte folgende Fragen:
Digitale Barrierefreiheit nützt allen: Sie verbessert die Nutzererfahrung, stärkt die Sichtbarkeit und sorgt für echte Teilhabe. Deshalb sollte jede Website für alle zugänglich sein – nicht nur, weil es Vorschrift ist, sondern weil es richtig ist.
Markus Siebert, Supervisor Web | E-Commerce
Nein. Das BFSG gilt nur für B2C-Webshops und Websites mit Verkaufs- oder Buchungsfunktionen. Reine B2B-Seiten oder Informationsseiten ohne Transaktionsmöglichkeit sind nicht betroffen.
Fragen Sie die Prüfung einfach über unser Kontaktformular an. Wir analysieren Ihren Shop und setzen auf Wunsch auch erforderliche Anpassungen in Design, Content und Programmierung um. Tipp: Auf dieser Seite können Sie zunächst selbst herausfinden, wo Sie stehen und was Sie tun können, um Ihre Seite zu optimieren.
Die Investition in Barrierefreiheit ermöglicht allen Menschen Teilhabe. Sie haben aber auch etwas davon: Barrierefreiheit erschließt neue Zielgruppen, verbessert Ihr SEO-Ranking und steigert die Conversion-Rate.
Meist werden Screenreader (Bildschirmlesegeräte), Spracherkennungssoftware und Tastatursteuerung anstelle einer Maus genutzt.
Die gesetzliche Frist für die barrierefreie Gestaltung von Onlineshops endet am 28. Juni 2025. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle betroffenen E-Commerce-Plattformen die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) erfüllen.